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Bei Stornierung des Beförderungsvertrages bis zu 2 Tagen vor Fahrtantritt hat der Fahrgast 25% des Ticketpreises für die stornierte Relation, mindestens aber eine Pauschale in Höhe von Euro 10,- an die Deutsche Touring zu entrichten. Die Erstattung der Differenz zum Fahrpreis wird vom Buchungsbüro vorgenommen.
Storniert der Fahrgast den Beförderungsvertragweniger als 2 Tagen vor Fahrtbeginn, so bleibt der Anspruch auf Beförderungsentgelt in Höhe von 50 % des Fahrpreises, minimal jedoch Euro 20,- , bestehen.
Tritt der Fahrgast die Fahrt nicht an, ohne vorher den Beförderungsvertrag zu stornieren, bleibt der Anspruch auf Beförderungsentgelt bestehen. Für den Fahrgast besteht in diesem Fall die Möglichkeit, spätestens bis zum 3. Tag nach dem gebuchten Abfahrtsdatum des nicht genutzten Fahrscheines, für einen Termin innerhalb der Gültigkeit des Fahrscheins (6 Monate ab Hinreisedatum), gegen eine Pauschale von 20,- Euro umzubuchen.
Tritt der Fahrgast eine gebuchte Rückfahrt nicht an, so gilt der vorherige Punkt entsprechend für den auf die Rückfahrt entfallenden Fahrtpreisanteiligen Betrag, um den der Gesamtbetrag für die Hin- und Rückfahrt den Fahrpreis der einfachen Fahrt übersteigt.
Sonderregelung für Promotionstarife: Fahrscheine, die zu einem Promotionstarif gekauft wurden, können grundsätzlich nicht storniert werden. Eine Umbuchung ist bis spätestens 2 Tage vor Antritt der Hinfahrt, gegen Zuzahlung bis zum Normalpreis zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 15,- Euro möglich.
Auf Umbuchungen von Rückfahrten kann eine Gebühr erhoben werden.
In allen Fällen erfolgt die Erstattung von gezahltem Beförderungsentgelt nur gegen Vorlage und Aushändigung des Fahrausweises.
Anträge auf Erstattung von Beförderungsentgelt sind unter Vorlage des Fahrscheins innerhalb von drei Monaten nach dem vorgesehenen Fahrtantritt bei der Deutschen Touring GmbH einzureichen. Danach erlischt der Erstattungsanspruch.
Bei Fragen seht Ihnen unser Servicecenter unter der Telefonnummer 069 79 03 501 täglich bis 20h zur Verfügung.
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